Die Gemeinschaftsstiftung Schleswig-Holstein für Menschen mit Behinderung, wir+ braucht Sie als Partner. Mit Ihrer Hilfe können wir wirksam, nachhaltig und unbürokratisch helfen.
Zustiftungen
Mit Ihrer Zustiftung - gleich welcher Höhe - können Sie das Stiftungskapital vermehren. Es bleibt dauerhaft unangetastet nur die jährlichen Erträge werden verwendet.
Zustiftungen sind steuerlich voll abzugsfähig.
Wenn Sie wünschen, können Sie Ihre Zustiftung einer bestimmten Zweckbindung widmen, z. B. für Freizeitangebote oder ein Projektes, das Ihnen besonders am Herzen liegt.
Erben
Erbschaften und Schenkungen, die der gemeinnützigen Stiftung zufließen, sind steuerbefreit. So können auch größere Beträge voll wirksam werden.
Spenden
Sie haben auch die Möglichkeit, direkt für Projekte oder Einzelhilfen zu spenden.
Spenden können zeitnah verwendet werden.


